AGB

§ 1

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksam für jegliche Art von Verträgen, Leistungen und Aufträge. Mit Eingang der Bestellung von Seiten des Vertragspartners wird die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten auch in Kraft, wenn der Vertragspartner ebenfalls Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, wie bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Zusätzliche bzw. ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch Sources-IT GmbH.

 

§ 2

Tätigkeitsfeld der Sources-IT GmbH ist die Erbringung von Beratungs- bzw. Entwicklungsleistungen im gesamten SAP Umfeld.

Die Auftragserteilung an Sources-IT GmbH erfolgt durch eine Bestellung des Vertragspartners auf Grundlage eines gestellten Angebotes über eine definierte Leistung.

Inhaltliche Änderungen bzw. Abweichungen zum eigentlich angebotenen Leistungsumfang bedürfen der Schriftform.

Alle angegebenen Preise sind unverbindlich. Es gilt die im Angebot vermerkte Frist der Angebotsgültigkeit.

 

§ 3

Der Vertragspartner hat die angebotene Leistung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und zu bestätigen.

Alle sich während der Auftragsabwicklung ergebenen Änderungen zum eigentlichen Leistungsgegenstand werden gesondert fakturiert.

 

§ 4

Alle angebotenen Preise sind unverbindlich und gelten zuzüglich der  gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Vergütung von Leistungen, die auf Stundenbasis vereinbart sind, ist mit 14 Tage Zahlungsziel zu begleichen. Die monatliche

Rechnungsstellung basiert auf von Seiten des Vertragspartners unterzeichneten monatlichen Leistungsberichten.

Bei Festprojekten erfolgt die Vergütung wie folgt: 30% bei Auftragserteilung, 70% bei Abnahme

Alle sich im Rahmen der Leistungserfüllung ergebenen projektspezifischen Änderungen werden separat nach Aufwand berechnet.

Bei Hinzunahme von Drittanbietern wird das jeweilige Zahlungsziel angepasst. Der Vertragspartner wird vor Auftragserteilung auf den Drittanbieter hingewiesen.

Alle Leistungen geben erst nach vollständiger Vergütung in Eigentum des Vertragspartners.

Sowie eine Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, der Kunde die Zahlung einstellt oder Bonität des Kunden die Zahlung ist anzuzweifeln,  ist der ausstehende Gesamtbetrag sofort fällig. Zudem ist die Sources-IT GmbH berechtigt,  vom Auftrag zurückzutreten.

 

§ 5

Der Vertragspartner sichert zu Besitz der Lizenzrechte der zu sein. Urheberrechtsverletzungen werden ausschließlich bei dem Vertragspartner fällig.

 

§ 6

Die Parteien verpflichten sich, Kenntnisse, Daten, ausgehändigte Materialien einschließlich urheberrechtlich geschützter Inhalte und Software sowie sonstige Informationen, die sie über den Geschäftsbetrieb des anderen oder auf sonstige Art und Weise im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten und die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den                                                                                                                                                                                

sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse  erkennbar sind („vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Beide Parteien verpflichten sich insbesondere, vertrauliche Informationen unbefristet geheim zu halten und sie soweit nicht im Rahmen der Geschäftsbeziehung geboten weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

Die Vertragspartner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dienstleistern sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe

oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

 

§ 7

Fristen für Lieferung und Leistung werden vertraglich vereinbart und bedürfen eine gegenseitige Bestätigung. Werden Fristen von Seiten Sources-IT GmbH nicht eingehalten, sind beide Vertragsparteien berechtigt von dem Vertrag  zurückgetreten bzw. Preisminderung in angemessener Form zu verlangen. Ein Lieferverzug tritt dann nicht ein, wenn die Bonität des Vertragspartners Anlass zur Rückhaltung von Lieferungen gibt.

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet alle notwendigen Unterlagen, die zur Erfüllung der Leistung und Wahrung der Lieferfrist notwendig ist, bereitzustellen. Falls dieses nicht der Fall ist, wird dem Vertragspartner zusätzliche Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Alle Verzögerungen, die auf Grundlage höherer Gewalt entstehen, ist nicht der Sources-IT GmbH anzulasten. Beide Vertragsparteien haben hier das recht vom Vertrag zurückzutreten, gesetzt des Falles die Verzögerung liegt über einer Dauer von 3 Monaten.

 

§ 8

Ist zwischen Parteien eine Abnahmeregelung vereinbart, erfolgt von Sources-IT GmbH eine Aufforderung  über die Abnahme binnen 2 Wochen.  Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Abnahme automatisch. Ist eine Abnahme wegen Beschaffenheit der Sache nicht möglich, gilt die Leistung als vollendet.

Bei Teilabnahmen befreien nicht vom Anspruch auf Einhaltung der vereinbarten Konditionen.

Bei Mängel und Minderleistungen ist es Pflicht des Vertragspartners, diese binnen 2 Wochen in schriftlicher Form bei Sources-IT GmbH einzureichen. Es besteht das Recht zur Nachbesserung, diese muss nicht ausschließlich im Hause des Vertragspartners erfolgen. Erfolgt keine Meldung über Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Forderungen des Vertragspartners nach einer Nachbesserung, berühren nicht die Zahlungsfälligkeit.

Bei Abnahmeverzug auf Grund von Vertragsrücktritt oder fehlender bzw. nicht vollständiger Abnahme, kann Sources-IT GmbH auf Vertragserfüllung bestehen oder ersatzweise Schadensersatz in Höhe von 50% des Auftragswertes  wegen Nichterfüllung einfordern.

 

§ 9

Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber  Sources-IT GmbH ausgeschlossen. Sources-IT GmbH haftet auch nicht für fehlenden Gewinn und für indirekte Schäden bzw. Vermögensschäden mit Ausnahme des Falles grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, hier gilt die Grenze des Auftragswertes.

Ebenfalls besteht keine Haftung bei höherer Gewalt.

 

§ 10

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Regelungen.

Für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Paderborn Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.